Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Entsorgung Punkt DE GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Entsorgung Punkt DE GmbH
Stand 01.07.2024

1. Geltungsbereich, Allgemeines

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) der Entsorgung Punkt DE GmbH (im Folgenden „EPD“ genannt) sind Bestandteil aller Erst- und Folgeverträge, die EPD für Behälterbestellungen und sonstige Entsorgungsdienstleitungen mit ihren Kunden / Vertragspartnern (im Folgenden „VP“ genannt) schließt.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des VP werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn EPD diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn EPD in Kenntnis der AGB des VP Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von dem VP abzugeben sind (z.B. Widerruf, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax).
1.4. Die Vertragsbeziehung zwischen EPD und VP unterliegt insgesamt dem jeweils gültigen Abfallrecht, d.h., dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) und den entsprechenden Verordnungen.
1.5. Ist ein Dritter Erzeuger oder Besitzer der Abfälle bzw. gesetzlich zur Entsorgung der Abfälle verpflichtet (Abfallbesitzer), so hat VP seine Rechtsbeziehung zu dem Abfallbesitzer nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Verordnungen auszugestalten, insbesondere soweit es sich um Pflichten im Hinblick auf die Abfalldeklaration, die Einhaltung der Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung und die sonstigen Nebenpflichten in Bezug auf die konkrete Leistung handelt. VP haftet der EPD gegenüber im Rahmen des Auftrags so, als sei er selbst der Abfallbesitzer.

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Die Darstellung der Dienstleistungen in den Online-Shops der EPD stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog.
2.2. VP kann aus dem Katalog eine Dienstleistung auswählen und gibt die jeweils aktuell gültigen Liefer- und Rechnungsanschriften an. Der VP ist zur unverzüglichen Mitteilung von Änderungen verpflichtet.
2.3. Mit der Bestellung akzeptiert der VP diese AGB und gibt eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Dienstleistungen ab. Die EPD bestätigt unmittelbar den Eingang der Bestellung per elektronischer Mail. Diese Bestätigung stellt noch keinen Vertragsabschluss dar. Die EPD kann die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung inkl. Rechnung innerhalb von zwei (2) Werktagen annehmen. Der Versand der Auftragsbestätigung erfolgt ausschließlich per elektronsicher Mail und entspricht dem Abschluss des Vertrags.
2.4. Bei den Zahlungsarten Paypal, Kreditkarte und Vorkasse ist EPD erst mit erfolgreicher Durchführung der Transaktion zur Leistungserbringung verpflichtet. VP wird von der EPD über jede erfolgreiche Zahlungstransaktion per elektronischer Mail informiert.
2.5. Wenn für eine bereits bezahlte Bestellung kein Vertragsabschluss zustande kommt, erstattet EPD den bezahlten Betrag unverzüglich zurück. Für den Fall das VP den Betrag bereits eigenmächtig zurückgebucht hat, ist EPD zur Berechnung eines Bearbeitungsentgelts gemäß Anlage 1 berechtigt.
2.6. Ein Vertragsabschluss ist, mit Ausnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts, unwiderruflich.

 

3. Lieferung, Leistung

3.1. Leistungsfristen und Leistungstermine sind stets unverbindlich.
3.2. Verzögerungen der Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt und /oder von Ereignissen, deren Ursachen sich außerhalb des Einwirkungsbereiches der EPD befinden, berechtigen EPD, die Vertragserfüllung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch, wenn solche Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Beginn und Ende solcher Hinderungsgründe teilt EPD dem VP im Rahmen der Möglichkeiten schnellstens mit.
3.3. Ansprüche auf Schadensersatz aus höherer Gewalt sind ausgeschlossen.

 

4. Gewährleistung

  In Bezug auf die Gewährleistungen gelten die auf die erbrachten Leistungen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

 

5. Haftung

5.1. EPD haftet außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig), im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. EPD haftet nicht für Schäden, die durch den für die Erbringung der Dienstleistung beauftragten Entsorger verursacht wurden. Im Übrigen ist die Haftung der EPD auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und - beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der EPD.
5.2. Für absichtliche oder unabsichtliche Fehlbefüllungen sowie für an den aufgestellten Behälter angebrachte Gegenstände des Kunden oder eines Dritten haftet EPD ebenfalls nicht.
5.3. Die Haftung der EPD nach Art. 82 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (VO 2016/679) bezüglich der Ansprüche des Betroffenen im Sinn dieser Verordnung richtet sich immer nach dem Gesetz und wird durch die Regelungen dieses Vertrags weder dem Grunde noch der Höhe nach modifiziert.

 

6. Besondere Bedingungen für die Behälterstellung, Mitwirkungspflichten des VP, Abfallarten mit personenbezogenen Daten

6.1. VP ist zur Mitwirkung an der Leistungserbringung im Sinne des Auftrags verpflichtet, soweit seine Mitwirkung an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist.
6.2. Stellplatzgenehmigung
Bei Aufstellung auf öffentlichen Verkehrsflächen hat der VP die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, die erforderlichen behördlichen oder ggf. privaten Genehmigungen einzuholen und für die umfassende Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung, etc.) zu sorgen. Siehe dazu auch Ziffer 7.4.
6.3. Soweit die EPD Komplettpreise für die Entsorgung von Abfallarten anbietet, sind darin folgende Leistungen enthalten:
6.3.1. An- und Abfuhr, einmalig
6.3.2. Miefreie Bereitstellung des Behälters bis zu 14 Kalendertage
6.3.3. Ordnungsgemäße Entsorgung der vertraglich vereinbarten Abfallarten. Angaben zu angenommenen Abfällen in von der EPD oder ihren beauftragten Entsorgern erstellten Dokumenten wie Fahraufträgen, Begleitscheinen und Wiegenoten gelten im Verhältnis zum VP als zutreffend. Fehlt die Unterschrift, weil zum Zeitpunkt der Aufstellung, Leerung oder Abholung des Behälters weder der VP noch sein Bevollmächtigter anwesend sind, genügt die Unterschrift des Fahrers des Entsorgungsfahrzeugs, der für diesen Fall hiermit bereits vorab vom VP entsprechend bevollmächtigt wird. Der VP ist angehalten, den Inhalt der Dokumente zu prüfen, die ihm zur Unterschrift vorgelegt werden. Es bleibt dem VP jedoch nachgelassen, die Unrichtigkeit der darin festgehaltenen Daten nachzuweisen. Bei Bereitstellung von Behältern garantiert der VP einen geeigneten Aufstellplatz und die gefahr- und schadlose Befahrbarkeit, auch der Zufahrtswege. Ein Wegbewegen des Behälters vom Aufstellplatz – wenn auch nur für kurze Zeit – ist untersagt.
6.3.4. Abfälle mit personenbezogenen Daten werden von EPD gem. Ziff. 9. verarbeitet. Jegliche Kosten, die bei der Vernichtung / Verwertung / Beseitigung von Abfällen, deren Beschaffenheit von derjenigen gem. Erklärung des VP abweicht, anfallen und die EPD diesbezüglich entstehen, insbesondere Handlingkosten zur gesonderten Vernichtung von personenbezogenen Daten, hat der VP zu tragen. Der VP bleibt bis zur unwiederbringlichen Vernichtung der in den Behältern befindlichen Abfallstoffe Herr der darin enthaltenen personenbezogenen Daten.
6.3.5. Diebstahl und Beschädigungen
Der VP hat den Behälter während der Standzeit gegen Diebstahl und Beschädigungen zu sichern und vor Verunreinigungen und Abnutzung, die über das mit der vertragsgemäßen Nutzung üblicherweise verbundene Maß hinausgehen, zu schützen. Der VP haftet für Schäden an dem jeweils für die Abfälle zur Verfügung gestellten Behälter sowie für den Verlust eines Behälters. Überschreiten die Reparaturkosten eines beschädigten Behälters den Zeitwert (wirtschaftlicher Totalschaden), so hat der VP Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten.

6.3.6. Der VP oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter wird vor Ort sein, um Dokumente wie Fahraufträge, Begleitscheine und Wiegenoten, die für den ordnungsgemäßen Transport und / oder die Übernahme bei der Abholung erforderlich sind, übergeben bzw. unterzeichnen zu können. Ist dies nicht der Fall, gelten die erstellten Dokumente - Fahraufträge, Begleitscheine, Wiegenoten, etc. - auch ohne Unterzeichnung des VP als anerkannt. Die EPD kann dem VP, soweit ein Dokument mit den entsprechenden Daten, den GPS-Koordinaten des Behälters und dem Zeitstempel vorliegt, diese an eine vom VP zu benennende E-Mail Adresse zusenden. In diesem Fall muss die EPD dem VP keinen Lieferschein bzw. kein Übernahmedokument des Behälters bei Abholung ausstellen.
6.3.7. Der VP haftet dafür,
6.3.7.1. dass der Behälter nicht durch lose oder fest angebrachte Gegenstände oder sonst wie verändert ist
6.3.7.2. dass der Behälter nur mit den vertraglich vereinbarten Abfällen beladen ist
6.3.7.3. dass das maximale Beladungsgewicht eines Behälters in Höhe von 5 Tonnen bei Behältern vom Typ Absetzer und 8 Tonnen bei Behältern vom Typ Abroller nicht überschritten wird. Das Transportfahrzeug kann einen überladenen Behälter nicht mehr anheben.
6.3.7.4. dass keine Ladung über die Behälterwände hinausragt, die Beladung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und eine wesentliche Verlagerung der Ladung beim Transport ausgeschlossen ist.
6.3.7.5. dass der Behälter während der gesamten Standzeit bis zur tatsächlichen Übernahme abgedeckt ist
6.3.7.6. dass der Behälter vor Veränderung und Entwendung jederzeit geschützt ist.
6.3.8. Kann der Behälter durch Verschulden des VP nicht aufgestellt, abgeholt oder wegen Überladung transportiert werden bzw. liegen andere durch ihn verschuldete Gründe vor, fällt eine Pauschale gemäß Anlage 1 für die entstandene Leerfahrt an.
6.3.9. Der Behälter kann nicht gestellt werden, wenn
6.3.9.1. eine Stellgenehmigung fehlt
6.3.9.2. kein ausreichender Platz zur Stellung des Behälters vorhanden ist (die Auftragsbestätigung von EPD enthält Hinweise zu den Abmessungen des Behälters)
6.3.9.3. der vorgesehene Platz nicht erreichbar bzw. nicht geeignet ist
6.3.9.4. Durchfahrten oder der Untergrund ein Befahren nicht zulassen
6.3.10. Der Behälter kann nicht abgeholt werden, wenn
6.3.10.1. er blockiert ist (parkende Fahrzeuge, verschlossenes Tor oder andere Hindernisse)
6.3.10.2. er nach seiner Aufstellung durch den VP umgestellt wurde
6.3.10.3. er mit anderen als den vereinbarten Abfällen befüllt wurde
6.3.10.4. er über den Rand des oberen Behälterabschlusses (Wand) hinaus befüllt wurde – Überfüllung (Berg)
6.3.10.5. der Untergrund ein Befahren nicht zulässt.
6.3.11. Wird ohne ein Verschulden des VP ein Behälter aufgestellt, der gegenüber der bestellten Behältergröße kleiner ist, erteilt EPD eine entsprechende Gutschrift.
6.3.12. Wird ohne ein Verschulden des VP ein Behälter aufgestellt, der gegenüber der bestellten Behältergröße größer ist, bleibt die Abweichung für die Komplettpreisberechnung ohne Ansatz. Der Behälter darf in dem Fall allerdings - in Tonnen je m3 - maximal mit dem Gewicht beladen werden, das für den vertragsgemäßen Behälter gemäß Anlage 2 vorgesehen ist. Sofern der Behälter vertragswidrig in diesem beschriebenen Sinn überladen wird, darf EPD die Mehrbeladung gesondert in Rechnung stellen.
6.3.13. Aufstell- und Abholtermine sind stets von der Verfügbarkeit der Transportfahrzeuge abhängig und daher unverbindlich.
6.3.14. Der VP kann die mit der EPD vereinbarten Termine für die Gestellung, Abholung, Leerung oder den Tausch eines Behälters kostenlos verändern, jedoch nur, wenn der VP seinen Änderungswunsch mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich an die EPD kommuniziert. Die Terminänderung kommt erst mit der Zustellung der Auftragsbestätigung von EPD an VP, mindestens per E-Mail, zustande.
6.4. Zusätzliche Leistungen werden separat zu den bei der EPD jeweils gültigen Vergütungssätzen (siehe Anlage 1) berechnet. VP wird die EPD über die exakte Art und Zusammensetzung der zu entsorgenden Abfälle vor und nach der Abholung genau informieren. Jede nicht nur unwesentliche tatsächliche Abweichung von den Angaben des VP berechtigt die EPD, nach eigener Wahl entweder die Annahme der Abfälle abzulehnen oder deren Rücknahme zu verlangen und die angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu berechnen oder die für die ordnungsgemäße Entsorgung angemessene, d.h. örtlich übliche Vergütung zu berechnen. In diesem Zusammenhang ist Ziffer 7.2 zu beachten. Bei notwendiger Verwahrung der Abfälle ist VP außerdem zur Zahlung der Lagerkosten verpflichtet.

 

7. Preise, Sonderleistungen

7.1. EPD ist berechtigt, den VP in Ergänzung zu dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis mit weiteren Leistungsentgelten zu belasten (Nachbelastung), wenn der Nachweis vorliegt, dass der Behälter falsch, also nicht mit der in der Vereinbarung angegebenen Abfallart oder zu viel befüllt wurde. Als Nachweis reicht die Bewertung des von der EPD beauftragten Entsorgungsunternehmens unter Angabe der Abfallschlüsselnummer (AVV) aus. Entstandene Mehrkosten für Überfüllung und Fehlbefüllung, wie oben beschrieben, werden dem VP zusätzlich zum Pauschalpreis in Rechnung gestellt.
7.2. Die Höhe der Nachberechnung wird individuell nach der Art und dem Umfang der Über- / Fehlbefüllung berechnet und orientiert sich grundsätzlich an dem ursprünglich vereinbarten Preis, sofern es sich um dieselbe Abfallart handelt. Bei einer anderen Abfallart wird der Preis für diese andere Abfallart vom betreffenden Online-Shop (containerdienst.de, elektroschrott.de, entsorgung.de) zum Zeitpunkt der Bestellung herangezogen, zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 25,00 € zzgl. Umsatzsteuer für die manuelle Rechnungsstellung. Sollte es sich um eine nicht von EPD angebotene Abfallart handeln, so wird das im vorherigen Satz angezeigte Bearbeitungsentgelt auf die ortsübliche Vergütung für diesen Stoff aufgeschlagen, falls der EPD für die andere Abfallart ein zumutbarer Entsorgungsweg zur Verfügung steht.
7.3. Der VP ist verpflichtet, die EPD vor der Abholung über eine Befüllung schriftlich, mindestens per E-Mail zu informieren, die das zuvor vereinbarte Maß übersteigt oder sich anders zusammensetzt als bei Vertragsabschluss angegeben.
7.4. Die EPD bietet in zahlreichen Gebieten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auch die Leistung „Stellplatzgenehmigung“ an. Sofern von dem VP ausdrücklich gewünscht, übernimmt EPD nach ihrer gesonderten Bestätigung gegen den im Angebot genannten Aufpreis die Einholung erforderlicher Genehmigungen für die Stellung des Behälters auf öffentlichem Grund.

 

8. Zahlungsmodalitäten

8.1. Je nach gewählter Dienstleistung stehen VP unterschiedliche Zahlungsarten zur Verfügung:
  • www.containerdienst.de: Vorkasse, Kreditkarte, Paypal
  • www.elektroschrott.de: Rechnung
  • www.entsorgung.de: Kreditkarte, Paypal

Die EPD behält sich bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlungsarten nicht anzubieten und auf andere Zahlungsarten zu verweisen. Die akzeptierten Zahlungsarten können sich regional unterscheiden. Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens aber nach 7 Kalendertagen auszugleichen. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Rechnungsreklamationen müssen sofort nach Erhalt, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich an die EPD gesandt werden. Erfolgt dies nicht, oder nicht innerhalb der Frist, tritt der VP für die weiteren Kosten vollständig ein.
8.2. Der VP erklärt sich damit einverstanden, dass alle Rechnungen, Wiegenoten, Gutschriften und sonstige Unterlagen generell ausschließlich in elektronischer Form von der EPD übermittelt werden.
8.3. Im Falle des Kaufs auf Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos sofort, da Ressourcen geblockt und die Disposition gemacht werden muss. Der Auftrag wird nach Erteilung sofort abgearbeitet.
8.4. EPD akzeptiert Zahlungen nur von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU). In keinem Fall übernimmt EPD die Kosten einer Geld-Transaktion für den VP.
8.5. Der Kaufpreis wird bei Kauf auf Rechnung am Tag der Bestellung zur Zahlung fällig.
8.6. Kommt der VP mit der Zahlung in den Verzug, werden die Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
8.7. Werden der EPD nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des VP in Frage stellen, ist die EPD berechtigt, vor der weiteren Ausführung des Auftrages volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen bzw. nach Setzung einer angemessenen Frist für die volle Zahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag zurückzutreten.
8.8. Aufrechnungsrechte stehen dem VP nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der EPD anerkannt sind. Außerdem ist der VP zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8.9. Aufträge können bis spätestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen nach diesem Zeitpunkt ist die EPD berechtigt, eine Pauschale in Abhängigkeit des Behälters bzw. Ladungsträgers gemäß Anlage 1 zu berechnen.
8.10. Im Bereich des Forderungsmanagements arbeitet die EPD regelmäßig mit dem Inkasso-Partner Creditreform Köln v.Padberg GmbH & Co. KG zusammen. Die von der EPD berechtigten und nach einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung unbezahlt gebliebenen Forderungen gibt die EPD zur Durchführung der Forderungsbeitreibung dorthin ab und übermittelt die dafür erforderlichen Daten (z.B. Gläubiger-Name, Schuldnerdaten, Rechnungsdaten etc.).

 

9. Datenschutz

9.1. Die EPD verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Übernahme und Vernichtung der Datenträger nach den rechtskonformen Weisungen des VP. Die EPD weist darauf hin, dass sie sich zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Ambient Innovation: GmbH (Provider) bzw. des Amazon Web Service bedient. Dies geschieht, um ein sicheres und schnelles Online-Angebot bereitzustellen. Die EPD hat mit ihrem Provider einen Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen. Danach ist dieser Provider verpflichtet, die VP-Daten nur im Auftrag und nach Weisung der EPD zu verarbeiten. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung sind zum einen die berechtigten Interessen der EPD gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an der Bereitstellung und Nutzung der EPD Website im Internet sowie, soweit einschlägig, auch die gesetzliche Erlaubnis zur Speicherung von Daten im Rahmen der Anbahnung eines Vertragsverhältnisses gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Der Provider der EPD verarbeitet bei jeder Nutzung dieser Website Informationen, die sog. Server Log Dateien, die automatisch bei jedem Aufruf von Websites im Internet vom Browser des VP übermittelt werden. Dies sind:
  • VP IP-Adresse
  • Typ und Version des VP Browsers
  • Hostname
  • Besuchszeitpunkt
  • die Website, von der aus der VP die EPD Website besucht
  • genauer Zeitpunkt des Aufrufes sowie
  • die übertragene Datenmenge

Diese Daten werden nur für statistische Zwecke verwendet und ermöglichen der EPD keine Identifikation des VP. Die Speicherdauer der personenbezogenen Daten entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Der VP kann dieser Datenerhebung jederzeit widersprechen. Im Übrigen verweist die EPD auf die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen der Ambient Innovation GmbH und des Amazon Web Services.
9.2. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EPD für den VP sind konkret im Dienstleistungsvertrag beschrieben. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des VP und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind.
9.3. Die EPD hat die Sicherheit gem. Art. 28 Abs. 3 lit. c, 32 DS-GVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DS-GVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DS-GVO zu berücksichtigen.
9.4. Die EPD sichert in ihrem Verantwortungsbereich die Umsetzung und Einhaltung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DS-GVO zu. Diese ergeben sich im Einzelnen aus der zurzeit gültigen Norm DIN 66399-3, Tabelle 1, 3, 4 und / oder 5. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es der EPD gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.
9.5. Die EPD darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des VP berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an EPD wendet, wird EPD dieses Ersuchen unverzüglich an den VP weiterleiten. Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des VP unmittelbar durch die EPD sicherzustellen.
9.6. Die EPD hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet sie insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
9.6.1. Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Art. 38 und 39 DS-GVO ausübt.
9.6.2. Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Die EPD setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Die EPD und jede EPD unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des VP verarbeiten, einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind.
9.6.3. VP und EPD arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
9.6.4. Die unverzügliche Information des VP über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung bei EPD ermittelt.
9.6.5. Soweit VP seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung bei EPD ausgesetzt ist, hat ihn EPD nach besten Kräften zu unterstützen.
9.6.6. Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber VP im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse.
9.7. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die die EPD z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. EPD ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des VP auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. EPD darf Unterauftragnehmer beauftragen, sofern diese Efb-zertifiziert und der Auftragsdatenverarbeitung entsprechend der EPD zustimmen. Andere Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) darf die EPD nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des VPs beauftragen.
9.8. EPD unterstützt den VP bei der Einhaltung der in den Art. 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen.
9.9. Mündliche Weisungen bestätigt der VP unverzüglich (mind. Textform). EPD hat den VP unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. EPD ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den VP bestätigt oder geändert wird. Sofern VP eine Weisung erteilt, welche die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen ändert oder ergänzt, hat er die Kosten für die Umsetzung der geforderten Maßnahmen zu tragen.

 

10. Sonstiges

10.1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem VP und der EPD gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.
10.2. Ist der VP Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlich, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der EPD in Köln. Entsprechendes gilt, wenn der VP Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. Die EPD ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Dienstleistung gemäß dieser AGB bzw. einer vorrangige Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des VP zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zur ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt.

 

11. Online-Plattform (OS-Plattform) zur außergerichtlichen Streitschlichtung für Verbraucher, sofern VP Verbraucher ist.

  Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die VP unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. EPD nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist dazu auch nicht verpflichtet. Diese Ziffer (11.) richtet sich ausschließlich an das Privatkundengeschäft der EPD . Dazu zählen u.a. die Dienstleistungen von www.containerdienst.de sowie www.entsorgung.de, die von einer privaten Person (VP) in Anspruch genommen werden.

 

12. Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbestimmungen und Datenschutzhinweis der Micropayment GmbH

  Um dem VP attraktive Zahlungsarten anbieten zu können, arbeitet die EPD ferner mit der Micropayment GmbH, Scharnweber Straße 69, 12587 Berlin (nachfolgend "Micropayment") zusammen.
Wenn der VP eine der hier angebotenen Micropayment-Zahlungsarten wählt, willigt dieser im Rahmen der Bestellung in die Weitergabe seiner persönlichen Daten und die der Bestellung, zum Zwecke der Identitäts- und Plausibilitätprüfung, sowie der Vertragsabwicklung, an die Micropayment GmbH ein. Alle Einzelheiten findet der VP in den zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Datenschutzhinweis für Micropayment-Zahlungsarten, die Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind und immer dann Anwendungen finden, wenn der VP sich für eine Micropayment- Zahlungsart entscheidet.

 

13. Widerrufsbelehrung, sofern VP ein Verbraucher ist

  VP hat das Recht, binnen vierzehn (14) Kalendertagen ohne Angabe von Gründen den Vertragsabschluss zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Kalendertage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Der Widerruf ist zu richten an:
Entsorgung Punkt DE GmbH
c/o Zentek Services GmbH & Co. KG
Ettore-Bugatti-Str. 6-14
51149 Köln
Telefon: 0800 638 25 53 (kostenlose Hotline) E-Mail: info@entsorgung.de

Sie können dafür, dieses abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, wobei dies nicht verpflichtend ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass VP die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Wenn VP die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig in Anspruch nimmt, so erlischt das Widerrufsrecht.
Wenn auf Wunsch von VP zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits mit der Dienstleistung begonnen wurde, so hat VP einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des hier behandelten Vertrages entspricht. Für einen bereits aufgestellten Behälter ist die EPD berechtigt eine vergebliche Anfahrt gemäß Anlage 1 in Rechnung stellen.
Die Widerrufsbelehrung richtet sich ausschließlich an das Privatkundengeschäft der EPD. Dazu zählen u.a. die Dienstleistungen von www.containerdienst.de sowie www.entsorgung.de, die von einer privaten Person (VP), einem Verbraucher, in Anspruch genommen werden.

 

14. Folgen des Widerrufs

  Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen innerhalb von 14 Kalendertagen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann VP der EPD die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren bzw. herausgeben, muss VP der EPD insoweit Wertersatz leisten. Für diese Rückzahlung verwendet EPD die identische Zahlungsart, die VP bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat.
Dies kann dazu führen, dass der VP die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für Leistungen durch die EPD vor Ablauf der Widerrufsfrist, denen der VP mit der Bestellung zustimmt, für den Zeitraum bis zum Widerruf in vollem Umfang gleichwohl erfüllen muss.
Für den Fall das VP den Betrag bereits eigenmächtig zurückgebucht hat, ist EPD zur Berechnung eines Bearbeitungsentgelts gemäß Anlage 1 berechtigt.

 

-- Ende der Widerrufsbelehrung --

 

ANLAGE 1

ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

Leistung Entgelt inkl. Umsatzsteuer (brutto)
Mietpreis ab Tag 15 pro angefangene 7 Kalendertage
Im Standard enthalten die von EPD angebotenen Preise eine Mietdauer pro Behälter von 14 Kalendertagen. Abweichungen werden im Angebot ausdrücklich angezeigt

9,90 €
Preis pro Leerfahrt bzw. vergebliche Anlieferung und Behälter
Absetzcontainer/Abrollcontainer
Umleerbehälter/Tauschbehälter

99,00 €
49,00 €
Preis pro Leerfahrt bzw. vergebliche Anlieferung von Gitterboxen/Paletten 140,00 €
Preis pro eigenmächtig vorgenommene Rückbuchung von Geldern per Kreditkarte 4,50 €
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