Großgeräte entsorgen

Großgeräte entsorgen

Sammelgruppe 4 AVV 16 02 14
Erlaubte Abfälle
Wie soll der Elektroschrott entsorgt werden?
Anzahl Gitterboxen
Lieferdatum
Pro Gitterbox (inkl. 19% MwSt.) 150,00 €
Gesamtsumme 150,00 €

Was sind Großgeräte?

Großgeräte bilden die Sammelgruppe 4. Laut Elektrogesetz (kurz ElektroG) gehören hierzu unter anderem Waschmaschinen, Öfen, Mikrowellengeräte und Solarien. Es handelt sich somit um Geräte, die sowohl im privaten Haushalt als auch in Unternehmen genutzt werden können. Die äußere Abmessung eines Großgeräts bemisst mindestens 50 Zentimeter.

Nicht zu den Großgeräten gehören Kühlgeräte, Lampen, Monitore, Notebooks, Laptops und alle weiteren Geräte, die nicht in den Sammelgruppen 1 bis 3 sowie 5 und 6 erfasst sind.

Großgeräte fachgerecht entsorgen

Elektrische und elektronische Geräte müssen seit Einführung des Elektrogesetzes im März 2005 von anderem Abfall getrennt gesammelt werden, damit sie fachgerecht entsorgt und wiederverwertet werden können. Verbraucher können zu diesem Zweck Elektroaltgeräte an kommunalen Sammelstellen und bei Anbietern neuer Elektrogeräte abgeben.

Für Unternehmen gilt ebenso die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Elektroaltgeräten. Jedoch fallen bei Unternehmen unter Umständen weitaus größere Mengen an. Damit diese nicht zur Herausforderung werden, sind wir gerne der Partner an Ihrer Seite!

Unser praktisches System ermöglicht Ihnen die einfache Sammlung Ihrer ausgedienten Großgeräte. Wir holen diese einmalig oder auf Wunsch in regelmäßigen Abständen ab.

Wir sind für Sie da!

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