Kleingeräte entsorgen

Kleingeräte entsorgen

Sammelgruppe 5 AVV 16 02 14
Erlaubte Abfälle
Wie soll der Elektroschrott entsorgt werden?
Anzahl Gitterboxen
Lieferdatum
Pro Gitterbox (inkl. 19% MwSt.) 150,00 €
Gesamtsumme 150,00 €

Was sind Kleingeräte?

Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik und bilden die Sammelgruppe 5. Laut Elektrogesetz (kurz ElektroG) gehören hierzu unter anderem Telefone, Tastaturen, CD-Laufwerke und Werkzeug. Auch kleine Haushaltsgeräte sind inbegriffen, wie beispielsweise Toaster. Die größte äußere Abmessung eines Kleingeräts ist kleiner oder gleich 50 Zentimeter.

Nicht zu den Kleingeräten gehören große Informations- und Telekommunikationsgeräte, wie Drucker und PCs, ebenso wenig Monitore, Bildschirme, Laptops, E-Book-Reader und LCD-Fotorahmen.

Kleingeräte fachgerecht entsorgen

Damit sie fachgerecht entsorgt und wiederverwertet werden können, müssen elektrische und elektronische Geräte seit Einführung des Elektrogesetzes am 24. März 2005 von anderem Abfall getrennt gesammelt werden. Verbraucher können zu diesem Zweck Elektroaltgeräte an kommunalen Sammelstellen und bei Anbietern neuer Elektrogeräte abgeben.

Für Unternehmen gilt ebenso die Verpflichtung zur getrennten Sammlung ihrer ausgedienten Elektrogeräte. Jedoch können bei Unternehmen weitaus größere Mengen anfallen, beispielsweise Kleingeräte für die Arbeit im Büro, wie Tastaturen und Telefone. Damit große Mengen nicht zur Herausforderung werden, unterstützen wir Sie gerne!

Unser praktisches System ermöglicht Ihnen die einfache Sammlung Ihrer ausgedienten Kleingeräte. Wir holen diese einmalig oder auf Wunsch in regelmäßigen Abständen ab.

Wir sind für Sie da!

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